Ablehnung – was wir tun können

Abschiebungen verhindern! Was wir machen können – und was nicht

WICHTIG:

Wir können nur VERSUCHEN die konkrete Durchführung der Abschiebung zu verhindern. Dazu betreiben wir das Notfalltelefon. Wir können weder über das Asylverfahren beraten noch garantieren, dass wir es schaffen eine Abschiebung auch wirklich zu verhindern!

Damit die Chancen steigen Deutschland nicht zwangsweise verlassen zu müssen, sollten einige Hinweise unbedingt schon während des Asylverfahrens, am besten sogar noch vor dem zentralen Interview mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und nach der Ablehnung, und vor der Abschiebung beachtet werden! Informationen dazu finden sich unten im Text.

Auch wenn in diesem Text Hinweise gegeben werden was gegen eine Abschiebung unternommen werden könnte, ist es in jedem Fall absolut notwendig eine qualifizierte und auf die individuellen Umstände zugeschnittene Rechtsberatung einzuholen! Adressen von Rechtsberatungsstellen und Anwälten und Anwältinnen, die wir empfehlen können, findet ihr auf dieser Seite.

Die Notfallstruktur, die wir anbieten:

Nachdem in den letzten Jahren so viele Asylanträge in Deutschland gestellt wurden, wie noch nie zuvor, ist leider auch damit zu rechnen, dass das Ausmaß von negativen Entscheidungen und (potentiellen) Abschiebungen auf ein vorher nicht gekanntes Niveau ansteigen wird. Als Reaktion darauf haben sich verschiedene politische Gruppen und Personen zusammengeschlossen, um Abschiebungen, als Teil des Vollzugs der bundesdeutschen Sondergesetze gegen Menschen ohne deutschen Pass nach Möglichkeit zu verhindern. Wir wollen allen, die nicht „freiwillig“ ausreisen wollen, so gut es geht dabei behilflich sein sich ihrer Abschiebung zu entziehen.

Dazu betreiben wir ein Notfalltelefon, das im Falle einer akut drohenden Abschiebung angerufen werden kann, wenn die von der Abschiebung bedrohte Person versuchen möchte dieser Abschiebung zu entgehen. Bekommen wir von einer solchen Abschiebung mit werden wir versuchen die Durchführung der Abschiebung mit möglichst vielen Leuten zu blockieren und die Abschiebung dadurch unmöglich zu machen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass wir die Abschiebung im besten Fall zwar verhindern können, wir sie im schlimmsten Fall jedoch nur so unangenehm, schwierig und teuer für die Polizei gestalten können wie möglich, ohne die betroffene Person vor der Abschiebung zu bewahren. Zudem können wir nur anbieten, dass versucht wird den Vollzug der Abschiebung an dem konkreten Datum zu verhindern und das wir für die folgenden Tage Möglichkeiten bereitstellen, die Menschen erlauben sich nicht bei ihrer Meldeadresse aufhalten und dort schlafen zu müssen. Wie sich die Situation nach einer verhinderten Abschiebung weiter entwickelt, werden wir dann gemeinsam sehen. An dem aufenthaltsrechtlichen Status der betroffenen Person können wir meistens nichts mehr ändern. Dennoch würden wir uns freuen wenn sich Menschen, die von Abschiebungen betroffen sind sich mit uns gegen diese wehren wollen.

Neben der ganz praktischen Verhinderung wollen wir Abschiebungen zu einem öffentlich sichtbaren Thema machen. Wir wollen nicht, dass Abschiebungen einfach so unwidersprochen passieren können, sondern, dass sich Politiker_innen, Polizist_innen, Angestellte der Ausländerbehörde immer wieder dafür rechtfertigen müssen, dass sie diese veranlassen und durchsetzen. Wir möchten, dass vielen Leuten bewusst wird, welche Konsequenzen die Asylpolitik der Bundesregierung und das dienstfertige Ausführen dieser durch die bremische Politik für Menschen bedeutet.

Erschwert wird unser Anliegen jedoch dadurch, dass Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden dürfen. Dadurch ist es erheblich schwieriger geworden auf drohende Abschiebungen zu reagieren!

Unsere Telefonnotfallstruktur stellt nur eine letzte Möglichkeit dar den Vollzug einer Abschiebung so gut es geht zu verhindern. Davor sollten in jedem Fall weitere Möglichkeiten bedacht und genutzt werden die Abschiebung zu verhindern und zu erschweren!

Rechtliche Informationen für Geflüchtete und ihre Unterstützer_innen:

Während des Asylverfahrens:
Am Besten wäre es, wenn sich alle Geflüchtete sich schon während ihres Asylverfahrens und schon vor ihrem zentralen Interview beim Bundesamt bei den speziellen Beratungsstellen beraten lassen, ob es im speziellen Fall wichtig wäre etwas Besonderes zu beachten oder einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen. Eine Liste mit Rechtsberatungsstellen ist hier auf der Seite zu finden, ebenso wie eine Liste von Anwält_innen, die wir empfehlen können. Zudem ist es sicherlich angenehmer nicht alleine über den möglichen Verlauf des Verfahrens nachzudenken, sondern sich mit Freund_innen zusammenzuschießen und über Möglichkeiten und Ängste zu reden!

Im Falle einer Ablehnung des Asylverfahrens:
Falls der Asylantrag negativ beschieden wurde sollte in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin oder einer Rechtsberatungsstelle geklärt werden, welche Möglichkeiten es gibt etwas gegen die negative Antwort zu tun! Eine Liste mit Rechtsberatungsstellen ist hier auf der Seite zu finden, ebenso wie eine Liste von Anwält_innen, die wir empfehlen können.
Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und denen droht das Land verlassen zu müssen oder abgeschoben zu werden sollten mit Vertrauenspersonen über ihre Situation sprechen und sich mit anderen Betroffenen vernetzen, um mit ihren Problemen nicht alleine fertig werden zu müssen. Es ist wesentlich leichter Entscheidungen zu treffen, wenn man nicht alleine entscheiden muss und man zuvor mit anderen über alle Möglichkeiten, die verbleiben, geredet hat!

Für verschiedene Fälle abgelehnter Asylanträge sind dabei verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten:

Bei regulären Ablehnungen:
Ein Asylantrag wurde regulär abgelehnt, wenn dort das Folgende steht:

1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt.
2. Der Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird abgelehnt.
3. Der Antrag auf Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter wird abgelehnt.
4. Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes liegen nicht vor.

In diesem Fall bleiben zwei Wochen Zeit, um der Entscheidung rechtlich zu widersprechen. Das sollte unbedingt passieren! Dadurch kommt der Fall zum Verwaltungsgericht und bis zu dessen Entscheidung ist man legal und somit sicher vor einer Abschiebung.

Fälle nach der Dublin-Regulierung:
Sollte Deutschland herausfinden, dass ein anderer EU Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, zum Beispiel weil dort Fingerabdrücke registriert wurden (Dublin-Regulierung), werden sie eine Abschiebung in dieses Land anordnen. In solchen Fällen steht im Beschluss des BAMF:

1. Der Asylantrag ist unzulässig.
2. Die Abschiebung nach … (z.B. Polen) wird angeordnet.”

Fälle, die als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden:

Das kommt vor allem im Zusammenhang mit Herkunftsstaaten der betroffenen Person vor, die von Deutschland als „sicher“ eingestuft wurden (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien), kann aber auch bei anderen Herkunftsländern passieren. Die Entscheidung lautet dann:

1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
2. Der Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
3. Der Antrag auf Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter wird abgelehnt.
4. Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG liegen nicht vor.

In beiden Fällen (Dublin und sicherer Herkunftsstaat) bleibt nur eine Woche, um der Entscheidung zu Widersprechen und eine drohende Abschiebung wird durch den Widerspruch nicht unmöglich oder ausgesetzt.

Hindernisse für eine Abschiebung / Erwirkung einer Duldung:
Manchmal bestehen Hindernisse für eine Abschiebung. Ob dies der Fall ist, kann im Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt geklärt werden. Zudem kann zusammen mit dem Anwalt oder der Anwältin entschieden werden welche Strategie die erfolgversprechendste oder angenehmste ist. Solche Hindernisse liegen vor, wenn keine Reisefähigkeit besteht, weil die betroffene Person krank ist. Zudem verhindert es eine Abschiebung, wenn kein Reisepass vorhanden ist. Eine Abschiebung ist ohne diesen nicht möglich. In solchen Fällen muss ein neuer Pass beantragt werden und das kann dauern. Wenn sich Menschen dazu entscheiden nicht freiwillig auszureisen und versuchen wollen sich ihrer Abschiebung zu entziehen sollten Reisedokumente nicht bei der Ausländerbehörde abgegeben werden! Zudem sollten diese Dokumente vielleicht nicht bei den Betroffenen zu Hause liegen, sondern von Freund_innen verwahrt werden.

Kirchenasyl
Manchmal geben religiöse Gemeinden Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, Schutz und machen Druck auf die Behörden, um die Abschiebung zu stoppen. Das kann eine gute Möglichkeit sein um Zeit zu gewinnen, indem Betroffene eine religiöse Gemeinde kontaktieren und von ihrer Situation erzählen. Mehr Informationen zum Kirchenasyl in Bremen unter:
http://www.kirche-bremen.de/start/23934.php
http://www.kirche-bremen.de/themen/oekumene_auslaenderarbeit.php
http://www.zuflucht-bremen.de/

Falls alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und auch kein Kirchenasyl in Betracht kommt:

Bei angekündigten Abschiebungen:
Wenn Menschen ein Termin mitgeteilt wird, wann sie abgeschoben werden sollen, sollten Sie uns unbedingt anrufen, falls sie diese Abschiebung verhindern wollen! Manchmal werden sogenannte Dublin-Rückführungen angekündigt, also Abschiebungen in ein anderes Land der EU. In solchen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten auf die Situation gemeinsam zu reagieren! Am Besten ist es, wenn wir so früh wie möglich angerufen werden!

Bei unangekündigten Abschiebungen:
Bekommen Menschen nur mitgeteilt, dass sie das Land bis zu einem bestimmten Datum verlassen haben müssen können sie nach Ablauf dieses Datums rein rechtlich jederzeit abgeschoben werden. Davon ausgenommen sind nur Menschen, die eine „reguläre Ablehnung“ ihres Verfahrens bekommen haben und Widerspruch dagegen eingelegt haben.
Unangekündigte Abschiebungen passieren in Bremen unseres Wissens nach nicht häufig, aber sie passieren leider. Der Innensenator rechnet damit, dass es in Zukunft häufiger zu Abschiebungen kommen wird. Leider ist es nicht sicher zu bestimmen, wann solche Abschiebungen stattfinden.
Wie die Polizei reagiert, falls sie Menschen kontrolliert, die keinen rechtlichen Status besitzen, der ihnen erlaubt sich im Land aufzuhalten, sie somit „ohne gültige Papiere“ im Land sind, wissen wir nicht.

Generell gibt es verschiedenste Möglichkeiten, sich der konkreten Abschiebung dennoch zu entziehen. Welche Schritte unternommen werden eine Abschiebung möglichst schwierig zu gestalten müssen die Betroffenen selbst entscheiden.

Eine Möglichkeit eine Abschiebung zu erschweren ist nicht wirklich dort zu wohnen und sich nicht dort aufzuhalten, wo man gemeldet ist, also fast nie (außer um Post zu holen) an seinem “offiziellen” Zuhause zu sein. Das könnte dadurch erreicht werden, dass Menschen ihre Wohnungen tauschen, oder vielleicht ihre Zimmer, wenn sie noch in Geflüchtetenunterkünften leben ohne das dem Sozialamt, dem Vermieter oder der Leitung der Unterkunft zu sagen. Dadurch ist man zumindest theoretisch davor sicher, dass die Polizei einfach kommen und jemanden finden kann.

Kann es nicht vermieden werden, bei der offiziellen Meldeadresse auch wirklich zu wohnen kann es jederzeit vorkommen, dass die Polizei kommt um jemanden abzuholen. Unter Umständen kann ein Hinweis auf eine bevorstehende Abschiebung sein, dass das monatliche Geld vom Sozialamt nicht in normaler Höhe ausgezahlt wurde. In solchen Fällen sollten wir unbedingt angerufen und eine Rechtsberatungsstelle aufgesucht werden! Leider sind uns jedoch auch Fälle bekannt, in denen das Geld vollständig ausgezahlt wurde und Menschen trotzdem abgeschoben wurden.

Ist eine Person von einer Abschiebung bedroht, sollt sie sich schon im Voraus überlegen was sie machen will, wenn die Polizei vor der Tür steht. Eine Möglichkeit ist, die Tür nicht freiwillig zu öffnen, auch wenn die Polizei dies verlangt. Vermutet die Polizei, dass sich in der Wohnung Personen aufhalten, die sie suchen, werden sie die Tür höchst wahrscheinlich aufbrechen. Dessen muss man sich bewusst sein!
Am sichersten ist es, wenn man sich leise verhält, sodass die Polizei davon ausgeht, dass niemand zu Hause ist. In einem solchen Fall wird die Polizei wahrscheinlich wieder gehen. Ihr müsst die Tür nicht öffnen und sie werden die Tür nur aufbrechen, wenn sie annehmen jemand sei zu Hause!
Vielleicht lassen sie sich jedoch verunsichern, wenn man verlangt einen Durchsuchungsbefehl zu sehen, sodass sie davon absehen die Wohnung aufzubrechen. Es ist jedoch viel wahrscheinlicher, dass es ihnen egal ist, ob sie die Wohnung öffnen dürfen oder nicht!

Wenn die Polizei in der Wohnung ist und die Person, die abgeschoben werden soll, dort antrifft, sollten der Anwalt oder die Anwältin und wir unbedingt so früh wie möglich angerufen werden. Ob dies früh genug durch die betroffene Person selbst geschehen kann ist nicht immer sicher. Es sollte jedoch so früh wie möglich versucht werden!
Am besten sollte mit Freunden oder der Familie, die die Abschiebung sicher mitbekommen, abgesprochen werden, wer den Anwalt oder die Anwältin und uns benachrichtigt, für den Fall, dass die betroffene Person dies nicht selber machen kann. Mit dem Anwalt oder der Anwältin könne zudem ausgemacht werden, dass dieser oder diese uns benachrichtigt, falls die betroffene Person dies nicht selber machen kann und es auch sonst niemanden gibt der das übernehmen könnte.

Wie gesagt würden wir in einem solchen Fall (die Person will sich der Abschiebung entziehen und wir werden angerufen) mit möglichst vielen Menschen versuchen die Polizei an der Durchführung der Abschiebung zu hindern. Leider können wir wie auch bereits gesagt, nicht garantieren, dass die Abschiebung somit auch verhindert wird!

Leben ohne aufenthaltsrechtlichen Status:
Ohne einen rechtlichen Status, der erlaubt sich im Land aufzuhalten, somit „ohne gültige Papiere“ in Deutschland zu sein bedeutet in dauerhafter Angst vor Entdeckung und Abschiebung, in großer Abhängigkeit von z.B. Arbeitgeber_innen, Vermieter_innen leben zu müssen und sehr geringe Planungssicherheit zu haben.

Menschen, die einen Asylantrag gestellt hatten, der abgelehnt wurde, die sich aber auch nach der Frist bis zu der sie ausgereist sein sollen noch im Land befinden müssen weiterhin finanziell vom Sozialamt unterstützt werden und auch ihre Wohnungen bezahlt bekommen. Ebenso haben Menschen in einer solchen Situation das Anrecht eine medizinische Versorgung zu erhalten. Wenn das Sozialamt aufhört zu zahlen, weil die Duldung oder die Grenzübertrittsbescheinigung abgelaufen ist, sollte man sich an seinen Rechtsanwalt, seine Rechtsanwältin oder einer Rechtsberatungsstelle wenden!

Kinder ohne Papiere haben das Recht zur Schule zu gehen. Die Schulen müssen den aufenthaltsrechtlichen Status bei der Anmeldung nicht überprüfen, schon gar nicht an eine Behörde übermitteln. Eine Arbeitserlaubnis haben Menschen ohne Papiere nicht. Sich gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zur Wehr zu setzen ist sicherlich nicht einfach, auch, obwohl sich manche Gewerkschaften dem Thema auseinandersetzen. Menschen ohne gültige Papiere können sich bei den oben erwähnten Rechtsberatungsstellen oder einem Anwalt beraten lassen. Das Problem, dass ihnen verboten wird sich weiterhin in Deutschland aufzuhalten bleibt jedoch weiterhin bestehen und ist rechtlich häufig auch nicht mehr zu lösen.

Informationen zur Situation in Bremen:
Die Notfallstruktur, dass Betroffene sich im Falle einer (akut) drohenden Abschiebung bei uns melden können und wir in einem solchen Fall versuchen die konkrete Abschiebung zu verhindern gibt es seit nunmehr fast einem Jahr. Auch, wenn immer wieder seitens des Innensenats betont wird, dass Abschiebungen notwendig seinen, falls Geflüchtete ausgewiesen werden und dieser Ausweisung nicht „freiwillig“ Folge leisten, wurden in diesem Zeitraum nur wenige Menschen aus dem Stadtgebiet Bremen zwangsweise abgeschoben. Dies liegt zumeist daran, dass vielen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, von Seiten der Ausländerbehörde, des Sozialamts oder der Rückkehrberatung der AWO dazu geraten wird Deutschland „freiwillig“ zu verlassen, da sie keine Perspektive hier haben, weil ihnen nun mal rechtlich verboten wird sich hier aufzuhalten. Dieser Situation, dass Menschen sich aufgrund einer fehlenden, weil durch den Staat verhinderten, Lebensperspektive dazu gezwungen sehen das Land „freiwillig“ zu verlassen, können wir nichts oder nur wenig entgegensetzen.

Der Senat nimmt an, dass zu den bereits bestehenden negativen Antworten der bereits abgeschlossenen Asylverfahren noch weitere negativ beschiedene Anträge noch laufender Verfahren hinzukommen werden. Zudem wird erwartet, dass es in Zukunft zu mehr Abschiebungen kommen wird.

Wir finden es falsch und absolut unangemessen, dass der Staat Menschen verbietet, sich dort aufzuhalten, wo sie sich aufhalten wollen. In Anbetracht der gesamten Situation ist unser Anliegen den Vollzug von Abschiebungen zu verhindern längst nicht ausreichend, um die Lebensperspektive von allen Geflüchteten zum Besseren zu verändern.
Unserer Meinung nach sollten alle Menschen selbst frei entscheiden können wo sie wie Leben wollen und dabei gleiche Möglichkeiten erhalten sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen zu können.