Gegen die Bremer Abschiebung light, für den Abschiebestopp!

Kundgebung vor der AWO, Auf den Häfen 30/32, Dienstag, 22.03.2016, 17 Uhr

Gegen die Bremer Abschiebung light, für den Abschiebestopp!

Verbesserungen der Lebensbedingungen von Asylsuchenden und Geduldeten, die in den letzten Jahre erreicht wurden, sind mit den neuerlichen Verschärfungen des Asylrechts zunichte gemacht worden. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten Asyl zu bekommen weiter eingeschränkt, etwa indem nun alle Länder Ex-Jugoslawiens und Albanien als “Sichere Herkunftsstaaten” gelten. Minderheiten aus dieser Region werden nun auch in Bremen ausgewiesen und abgschoben. Der lokalpolitische Handlungsspielraum, den Bremen hätte, wird nicht genutzt: So könnten, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, Abschiebestopps erlassen werden. Das erfolgt aber nicht, statt dessen zieht Bremen nun munter mit bei der verschärften Politik gegen Asylsuchende.
Kostspielige und unpopuläre Abschiebungen sollen dennoch weiterhin nicht erstes Mittel der Wahl sein; favorisiert wird die angeblich freiwillige Ausreise. Doch auch im Hinblick auf die “freiwillige Ausreise” sind Abschiebungen integraler Bestandteil des Umgangs der Innenbehörde mit Schutzsuchenden: Ohne die Drohung, illegalisiert zu werden und in der Gefahr zu leben, abgeschoben zu werden, würden diese Menschen nicht “frewillig” ausreisen!

Laut Innensenat wurden zwischen Juli und Dezember 2015 376 Menschen endgültig ausgewiesen.Von diesen wurden 28 abgeschoben und 165 zur “freiwilligen Ausreise” gedrängt. Ende letzten Jahres waren so mindestens 181 Personen davon betroffen ausreisen zu müssen oder unangekündigt abgeschoben zu werden. Wie viele Menschen mit Asylbescheiden aus dem ersten Halbjahr 2015 oder aus den Jahren zuvor in einer solchen Situation leben ist uns nicht bekannt. Der Innensenat geht davon aus, dass in nächster Zeit mehr als 3000 abgelehnte Asylverfahren hinzukommen werden. Die meisten Personen, denen die Abschiebung droht oder die 2015 abgeschoben wurden, kommen aus den seit 2014 nach und nach als sicher deklarierten Westbalkanstaaten. Schutzsuchenden aus diesen Staaten wird pauschal unterstellt kein Recht auf Asyl zu haben. Ihre Anträge werden nur in Einzelfällen genauer geprüft und ansonsten als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt. Klagen gegen eine solche Ablehnung haben keine aufschiebende Wirkung. Möglichkeiten eine Ausweisung durch eine Duldung zu verhindern wurden im Hinblick auf alle Asylverfahren eingeschränkt.

Allen, die keine Perspektive haben ihre Ausweisung rechtlich abzuwenden wird von der Ausländerbehörde geraten die Rückkehrhilfe der AWO nutzen. Dort können sie eine Reisekostenübernahme und in manchen Fällen Reisebeihilfe oder Starthilfe von wenigen hundert Euro beantragen.
Die AWO organisiert diese Rückkehrberatungen im Rahmen des REAG/GARP-Programmes der International Organisation for Migration (IOM). Human Rights Watch (HRW) übte in der Vergangenheit bereits Kritik an dieser Organisation, da ihr Schwerpunkt auf der Migrationskontrolle liege und sie dabei nicht immer die Menschenrechte achte. Zudem wurde explizit Kritik daran geübt, dass die von der IOM organisierte Rückkehr von Geflüchteten in ihre Herkunftsländer nicht immer freiwillig sei, sondern unter Druck geschehe (1). Auf Deutschland und insbesondere die Rückkehr in das Kosovo bezogen hat Pro Asyl eine Broschühre herausgegeben mit dem vielsagenden Titel “Angeordnete Freiwilligkeit” und bemängelte, dass es eine Verquickung von Rückkehrberatung und “ordnungsrechtlichen Instanzen”nicht geben dürfe (2).

Zusammen mit den massiv eingeschränkten Möglichkeiten Asyl zu bekommen funktioniert die Rückkehrhilfe so gut, dass Innensenator Mäurer diese noch weiter ausbauen möchte. Diese Praxis sei humaner und billiger als Abschiebungen. Rückkehrberatungen und die Ermöglichung einer Rückreise in das Herkunftsland geschehen jedoch nicht freiwillig, sondern unter großem Druck, mit der Drohung im Rücken, sich ansonsten illegalisiert in Deutschland aufzuhalten und jederzeit abgeschoben werden zu können.

Uns ist bewusst, dass es eine Perspektive geben muss für Menschen, die zurückkehren wollen. Solange eine Rückkehr aber die Reaktion auf die weitreichende Entrechtung infolge einer Ausweisung ist, kann diese nicht als “freiwillig” bezeichnet werden. Mit der Rückkehrberatung hilft die AWO in Bremen den repressiven Asylgesetzen einen vordergründig humanitären Anstrich zu verschaffen. Was an der Praxis Menschen ihrer Bewegungsfreiheit zu berauben und sie zu zwingen zu gehen jedoch human sein soll verstehen wir nicht. Ob Menschen unter dem immensen Druck selber ausreisen oder ob sie auf ihre Abschiebung warten macht in diesem Sinne keinen Unterschied. Beidem liegt das gemeinsame Problem zu Grunde, dass ihnen verboten wird ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben in Deutschland zu leben.

Wir als Bündnis Stop Deportation Bremen verurteilen die neuerlichen Verschärfungen des Asylrechts und die damit einhergehende Entrechtung und Behandlung von Asylsuchenden scharf. Ebenso wehren wir uns gegen die Darstellung, dass Menschen, die Bremen verlassen, weil ihnen verboten wird hier zu bleiben „freiwillig“ ausreisen würden. Unserer Meinung nach sollten alle Menschen frei entscheiden können wo und wie sie leben wollen. Wir fordern Bewegungsfreiheit für alle, in Bremen, Deutschland, Europa und weltweit.
Von allen lokalpolitischen Akteur_innen fordern wir, ihren Handlungsspielraum aus zu nutzen, um Schutzsuchenden offen zu begegnen und zu helfen.

(1) https://www.hrw.org/legacy/backgrounder/migrants/iom-submission-1103.htm
(2) http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/Kosovobroschuere2008.pdf